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   OLG Oldenburg, 13.05.1998 - 2 U 46/98   

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OLG Oldenburg, 13.05.1998 - 2 U 46/98 (https://dejure.org/1998,11367)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13.05.1998 - 2 U 46/98 (https://dejure.org/1998,11367)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13. Mai 1998 - 2 U 46/98 (https://dejure.org/1998,11367)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 1 AGBG; § 322 Abs. 2 ZPO; § 521 ZPO; § 522a ZPO
    Begrenzung einer Vertragsstrafe bei Erhöhung der Vertragsstrafe auf Grund fortschreitender Dauer; Zulässigkeit der Begrenzung einer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Vertragsstrafe auf 40 % der Bruttovergütung; Voraussetzungen für eine unselbstständige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begrenzung einer Vertragsstrafe bei Erhöhung der Vertragsstrafe auf Grund fortschreitender Dauer; Zulässigkeit der Begrenzung einer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Vertragsstrafe auf 40 % der Bruttovergütung; Voraussetzungen für eine unselbstständige ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 143/87

    Heilung des Formmangels einer Teilungsvereinbarung; Rechtsgeschäftliche

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.05.1998 - 2 U 46/98
    Die Anrufung des Rechtsmittelgerichts kann daher auf jedes dieser beiden Elemente - und auch auf Teile davon - beschränkt werden (BGH NJW-RR 1995, 240, 242 [BGH 26.10.1994 - VIII ZR 150/93] ; BGHZ 109, 179, 189) [BGH 03.11.1989 - V ZR 143/87] .

    Zwar kann in einem Fall wie dem vorliegenden der Sachantrag des Berufungsbeklagten in jedem Fall nur auf Zurückweisung der Berufung gerichtet sein, aus seinem Schriftsatz muss aber zweifelsfrei hervorgehen, dass er sich durch das vorinstanzliche Urteil beschwert fühlt und deshalb einen Angriff vortragen will, der den Streitgegenstand der Rechtsmittelinstanz erweitert (BGHZ 109, 179, 187 f. [BGH 03.11.1989 - V ZR 143/87] m.w.N.).Diese Voraussetzungen erfüllt die Berufungserwiderung vom 15. April 1998 nicht, und die Beklagten sind deshalb im Termin am 29. April 1998 darauf hingewiesen worden, dass der die Aufrechnung betreffende Teil des Streitstoffes nicht in zulässiger Weise in die zweite Instanz gelangt ist, ohne dass sie hieraus Konsequenzen gezogen haben.

  • BGH, 18.11.1982 - VII ZR 305/81

    Vorbehalt der Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.05.1998 - 2 U 46/98
    Sonst wäre der Unternehmer durch die Gefahr unangemessen benachteiligt, dass die ständig wachsende Vertragsstrafe seine eigenen Ansprüche aufzehren, außer Verhältnis zum möglichen Schaden des Auftraggebers geraten und diesem sogar eine von seinem Sachinteresse nicht mehr gedeckte Geldquelle eröffnen kann (BGH NJW 1997, 3233, 3234 [BGH 07.05.1997 - VIII ZR 349/96] ; BGH NJW-RR 1989, 527; BGH NJW-RR 1988, 146; BGH NJW 1983, 385, 387).Eine solche Vertragsstrafe ist aber nicht nur gemäß § 9 Abs. 1 AGBG insgesamt für nichtig zu erklären, wenn eine solche Obergrenze fehlt, sondern auch dann, wenn sie nach Abwägung aller relevanten Umstände des Einzelfalls unangemessen hoch ist.
  • BGH, 07.05.1997 - VIII ZR 349/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer nach oben nicht begrenzten Vertragsstrafe in

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.05.1998 - 2 U 46/98
    Sonst wäre der Unternehmer durch die Gefahr unangemessen benachteiligt, dass die ständig wachsende Vertragsstrafe seine eigenen Ansprüche aufzehren, außer Verhältnis zum möglichen Schaden des Auftraggebers geraten und diesem sogar eine von seinem Sachinteresse nicht mehr gedeckte Geldquelle eröffnen kann (BGH NJW 1997, 3233, 3234 [BGH 07.05.1997 - VIII ZR 349/96] ; BGH NJW-RR 1989, 527; BGH NJW-RR 1988, 146; BGH NJW 1983, 385, 387).Eine solche Vertragsstrafe ist aber nicht nur gemäß § 9 Abs. 1 AGBG insgesamt für nichtig zu erklären, wenn eine solche Obergrenze fehlt, sondern auch dann, wenn sie nach Abwägung aller relevanten Umstände des Einzelfalls unangemessen hoch ist.
  • BGH, 25.09.1986 - VII ZR 276/84

    Wirksamkeit des Vorbehalts einer Vertragsstrafe in einer formularmäßig

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.05.1998 - 2 U 46/98
    Der Bundesgerichtshof (NJW 1987, 380) hat eine AGB-Vertragsstrafe von 0, 1 % für jeden Werktag, höchstens jedoch 10 % der Angebotssumme gebilligt, sie aber gleichzeitig als ,in einem noch vertretbaren Rahmen" bezeichnet.
  • BGH, 26.10.1994 - VIII ZR 150/93

    Zulässigkeit der Revision des Beklagten gegen einen in erster Instanz zuerkannten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.05.1998 - 2 U 46/98
    Die Anrufung des Rechtsmittelgerichts kann daher auf jedes dieser beiden Elemente - und auch auf Teile davon - beschränkt werden (BGH NJW-RR 1995, 240, 242 [BGH 26.10.1994 - VIII ZR 150/93] ; BGHZ 109, 179, 189) [BGH 03.11.1989 - V ZR 143/87] .
  • BGH, 19.01.1989 - VII ZR 348/87

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Vertragsstrafe-Vereinbarung; Vereinbarung einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.05.1998 - 2 U 46/98
    Sonst wäre der Unternehmer durch die Gefahr unangemessen benachteiligt, dass die ständig wachsende Vertragsstrafe seine eigenen Ansprüche aufzehren, außer Verhältnis zum möglichen Schaden des Auftraggebers geraten und diesem sogar eine von seinem Sachinteresse nicht mehr gedeckte Geldquelle eröffnen kann (BGH NJW 1997, 3233, 3234 [BGH 07.05.1997 - VIII ZR 349/96] ; BGH NJW-RR 1989, 527; BGH NJW-RR 1988, 146; BGH NJW 1983, 385, 387).Eine solche Vertragsstrafe ist aber nicht nur gemäß § 9 Abs. 1 AGBG insgesamt für nichtig zu erklären, wenn eine solche Obergrenze fehlt, sondern auch dann, wenn sie nach Abwägung aller relevanten Umstände des Einzelfalls unangemessen hoch ist.
  • BGH, 22.10.1987 - VII ZR 167/86

    Begrenzung einer Vertragsstrafe nach oben beim Bauvertrag

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.05.1998 - 2 U 46/98
    Sonst wäre der Unternehmer durch die Gefahr unangemessen benachteiligt, dass die ständig wachsende Vertragsstrafe seine eigenen Ansprüche aufzehren, außer Verhältnis zum möglichen Schaden des Auftraggebers geraten und diesem sogar eine von seinem Sachinteresse nicht mehr gedeckte Geldquelle eröffnen kann (BGH NJW 1997, 3233, 3234 [BGH 07.05.1997 - VIII ZR 349/96] ; BGH NJW-RR 1989, 527; BGH NJW-RR 1988, 146; BGH NJW 1983, 385, 387).Eine solche Vertragsstrafe ist aber nicht nur gemäß § 9 Abs. 1 AGBG insgesamt für nichtig zu erklären, wenn eine solche Obergrenze fehlt, sondern auch dann, wenn sie nach Abwägung aller relevanten Umstände des Einzelfalls unangemessen hoch ist.
  • BGH, 12.03.1981 - VII ZR 293/79

    Verstoß gegen AGB-Gesetz: Überhöhte Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.05.1998 - 2 U 46/98
    Eine Herabsetzung der Vertragsstrafe nach 343 BGB scheidet gemäß § 348 HGB aus (BGH BauR 1981, 374, 376).
  • OLG Zweibrücken, 10.03.1994 - 4 U 143/93

    Wie hoch darf eine Vertragsstrafe in AGB sein?

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.05.1998 - 2 U 46/98
    Dies gilt auch für Vereinbarungen unter Kaufleuten (OLG Zweibrücken NJW-RR 1994, 1363, 1365 [OLG Zweibrücken 10.03.1994 - 4 U 143/93] ; OLG Hamm NJW-RR 1992, 1206, 1207 [OLG Hamm 18.06.1990 - 17 U 254/88] ; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 8. Aufl., Rn. 2072; Ingenstau/Korbion, VOB, 13. Aufl., A § 12, AGBG Rn. 22).
  • OLG München, 07.11.1989 - 9 U 3675/89

    Unwirksamkeit von AGB-Klauseln im Rahmen eines VOB-Vertrages

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.05.1998 - 2 U 46/98
    Bereits Beschränkungen auf 20 % der Vertragssumme sind in der Rechtsprechung für unwirksam erklärt worden (OLG Zweibrücken a.a.O.; LG München ZfBR 1990, 117).
  • OLG Hamm, 18.06.1990 - 17 U 254/88

    Begrenzung der Vertragsstrafe notwendig!

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2017 - L 14 U 123/15
    Die vom Kläger im Anschluss angestrengte sozialgerichtliche Klärung blieb ebenfalls erfolglos (Gerichtsbescheid des SG Bremen vom 19. August 1998 - S 5 U 244/97 -, Urteil des LSG Bremen vom 30. September 1999 - L 2 U 46/98 -, Beschluss des Bundessozialgerichts - BSG - vom 28. Februar 2000 - B 2 U 373/99 B -).

    Das SG Bremen hat die Klage mit Gerichtsbescheid vom 09. April 2015 abgewiesen: Die Klage sei bereits unzulässig, weil das SG und das LSG Bremen mit ihren Entscheidungen vom 19. August 1998 (S 5 U 244/97) und 30. September 1999 (L 2 U 46/98) bereits über den identischen Streitgegenstand - die Übernahme von Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten infolge des Unfalls vom 25. November 1985 - rechtskräftig entschieden hätten.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2007 - L 14 U 140/04
    Dem Senat haben außer der Prozessakte die den Kläger betreffenden Unterlagen der Beklagten sowie die die Vorprozesse des Klägers betreffenden Gerichtsakten mit den Az. S 5 U 244/97 / L 2 U 46/98 sowie S 5 U 78/95 / L 16/12 U 58/99 vorgelegen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2002 - L 16/12 U 58/99

    Verletztenrente wegen Arbeitsunfalls; Ablehnender Bescheid; Kein Verwaltungsakt

    Das Gericht hat die Verwaltungsakte der Beklagten (Az. 66805/85/86-6), die Gerichtsakte des Sozialgerichts/Landessozialgerichts Bremen (Az S 5 U 244/97, L 2 U 46/98) und die Gerichtsakte des Sozialgerichts Bremen/Landessozialgerichts Bremen (Az. S 5 U 200/86, L 2 U 3/90) beigezogen.
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